Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen den gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen – nachfolgend „Kunde“ genannt – und uns, Workhorse Endurance Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Lukas Scherl, Marktplatz 47 95514 Neustadt am Kulm – nachfolgend “Workhorse Endurance” – ausschließlich zugrunde, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Insoweit geht die dann getroffene Individualabrede diesen AGB vor.
Abweichende, entgegenstehende oder vom Kunden gestellte Bedingungen werden von Workhorse Endurance nicht anerkannt, sofern Workhorse Endurance diesen nicht ausdrücklich zustimmt. Eine solche Zustimmung gilt im Zweifel nur für den Einzelfall.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Post, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
2. Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss
Gegenstand dieses Vertrages können die folgenden Leistungen sein:
– Individuelle Betreuung und Beratung zum Training von Radsportlern, Triathleten oder Läufern- Leistungsdiagnostik im Ausdauersport
Der Inhalt der jeweiligen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Bereiche auf der Homepage sowie der Angebotsseiten der Kooperations- und Werbepartner, wobei im Falle von Widersprüchen die einzelnen Bereiche auf der Homepage Vorrang haben.
Der Vertrag kommt in dem Fall einer Buchung eines Termins mit dessen Bestätigung per E-Mail oder anderweitig in Textform durch Workhorse Endurance zustande. Insbesondere auch im Fall einer telefonischen Vereinbarung, kommt der Vertrag erst durch dessen schriftlicher Bestätigung zustande. In dem Fall einer Warensendung durch dessen Versandbestätigung.
Bei der Buchung einer Trainingsbetreuung liegt keine Vertragslaufzeit vor. Die Betreuung kann nach Abschluss frühestens 4 Wochen zum nächstmöglichen Abrechnungszeitraum in schriftlicher Kündigung aufgehoben werden.
3. Datenschutz
Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer) wird Workhorse Endurance ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwenden. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann von dem Kunden jederzeit widerrufen werden.
Die gewonnenen (Test-) und Trainingsergebnisse, gefertigten Protokolle und Gutachten sowie sonstige schriftliche Ausführungen dürfen durch Workhorse Endurance zur Weiterentwicklung des Coaching Angebots verwendet werden. Dazu zählen Auswertungen von Testdaten, Diagnostiken sowie die Verwendung der auf der Plattform TrainingPeaks synchronisierten Trainingsdaten.
Dritten gegenüber ist Workhorse Endurance zur Verschwiegenheit verpflichtet.
4. Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen und den Vorgaben auf der Homepage. Sofern keine Vereinbarungen getroffen worden sind, hat Workhorse Endurance einen Anspruch auf angemessene und übliche Vergütung.
Die Vergütung ist im Zweifel sofort fällig, wenn keine anderweitige Vereinbarung durch die Angabe eines entsprechenden Datums innerhalb der Rechnung getroffen wurde.
Der Rechnungslegung erfolgt schriftlich.
Sollte der Kunde mit der Zahlung des fälligen Betrages in Verzug geraten, so wird Workhorse Endurance nach 14 Tagen den fälligen Betrag anmahnen und eine angemessene Mahngebühr von 5,00 Euro pro Mahnung sowie Verzugszinsen erheben. Sollte auch nach der Mahnung Innerhalb einer Frist von 14 Tagen keine Zahlung eingehen, so wird Workhorse Endurance ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Durch dieses entstehen dem Kunden weitere Kosten.
5. Weitere Pflichten des kunden
Der Kunde ist insoweit zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Der Kunde hat insoweit auch alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.
6. Haftung
Workhorse Endurance haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung, soweit deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf dessen Einhaltung sich der Kunde regelmäßig vertrauen konnte. Andernfalls haftet Workhorse Endurance nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist insoweit auf bei dem Vertragsschluss vorhersehbare, typische Schäden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Haftung für Online-Coaching – Workhorse Endurance haftet nicht für technische Probleme oder Ausfälle der genutzten Online-Plattformen (Google Mail, WhatsApp, TrainingPeaks).
Das Durchführen von Trainingsprogrammen und Trainingsübungen erfolgt in jedem Fall freiwillig und auf eigene Gefahr. Voraussetzung für die Teilnahme an Trainingsprogrammen ist daher die gesundheitliche und körperliche Eignung für diese Maßnahmen. Der Kunde ist bei Zweifeln am Gesundheitszustand verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen und einen medizinischen Rat einzuholen, um die individuelle gesundheitliche Eignung für die ausgearbeiteten Trainingsprogramme und Trainingsübungen auf der Grundlage einer persönlichen medizinischen Untersuchung feststellen zu lassen. Es wird keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden des Kunden übernommen.
Für den Verlust von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich durch Workhorse Endurance in Verwahrung genommen wurden, haftet Workhorse Endurance bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Workhorse Endurance nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, im Übrigen grundsätzlich subsidiär.
Unabhängig von einem Verschulden von Workhorse Endurance bleibt eine etwaige Haftung von Workhorse Endurance bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von Workhorse Endurance für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Workhorse Endurance haftet nicht für persönliche Schäden (körperlich, wie Material), welche durch den Kunden innerhalb der Ausführung von Trainingsausfahrten und Wettkämpfen erlitten wurden. Für die Ausführung von Trainingsinhalten wird eine Sporttauglichkeit vorausgesetzt, die sich der Kunde in Eigenverantwortung von einem Sportarzt bescheinigen lassen kann.
7. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort variiert je nach vereinbarter Leistung. Für das Coaching gelten unterschiedliche Standorte, sowie Home-Office Möglichkeiten der Mitarbeitenden von Workhorse Endurance als Wirkungsstätte. Die Wirkungsstätte für das Coaching kann im In- sowie Ausland liegen
8. Gerichtsstand1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Weiden i.d.Opf..
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Rechtswahl für internationale Kunden – Für Kunden aus der Schweiz gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9 Salvatorische Klausel1. Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Stand: 29. April 2025